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AGB

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1. Die Firma Stopp Dienstleistungen GmbH, im Folgenden Stopp Dienstleistungen genannt, erbringt ihre Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für alle Angebote und sonstigen Leistungen von Stopp Dienstleistungen, auch soweit sich Stopp Dienstleistungen nicht ausdrücklich noch einmal hierauf beruft. Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesen allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen wie auch jegliche etwaige mündliche Zusagen von Mitarbeitern von Stopp Dienstleistungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Stopp Dienstleistungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden, die von Stopp Dienstleistungen nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind, sind für Stopp Dienstleistungen unverbindlich, auch wenn Stopp Dienstleistungen diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Alle Angebote von Stopp Dienstleistungen, soweit nicht anders bezeichnet, sind stets freibleibend; Preisangaben verstehen sich in Euro rein netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Lager. Sämtliche Preise sind, soweit nicht anders gekennzeichnet, Einzelpreise. Angaben unserer Vertreter sowie mündliche Angaben bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die von uns getätigten Planungen sind urheberrechtlich geschützt. Kopien oder anderweitige Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung unseres Unternehmens gestattet.

3. Jede Auftragsannahme sowie Vertragsänderungen, Zusicherungen und ergänzende Vereinbarungen (auch über die Abbedingung der Schriftform) wie auch Auftragsbestätigungen, kaufmännische Bestätigungsschreiben etc. von Kunden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Stopp Dienstleistungen. Der Inhalt dieser schriftlichen Bestätigung ist ausschließlich für das Vertragsverhältnis maßgebend. Ist eine schriftliche Bestätigung durch Stopp Dienstleistungen nicht erfolgt, so kommt ein Vertrag zu den vorliegenden Bedingungen gleichwohl mit der Auslieferung der Ware zustande. Stopp Dienstleistungen kann ohne Angabe von Gründen Aufträge ablehnen. Die Annahme jeglicher Aufträge durch Stopp Dienstleistungen erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Liefer-/ Leistungsmöglichkeit. Stopp Dienstleistungen ist berechtigt, auch von bereits bestätigten Verträgen zurückzutreten, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers offenkundig negativ entwickeln bzw. Stopp Dienstleistungen nachträglich ungünstige Bonitätsauskünfte über den Kunden erhält. Im Falle eines solchen Rücktritts, wie auch bei Fehlern oder Entfall der Liefer-/Leistungsmöglichkeit sind jegliche Gewährleistungs-/Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.

4. Bei Vertragsabschluss festgelegte Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dar. Stopp Dienstleistungen behält sich Änderungen ausdrücklich vor, soweit diese nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Verwendungszweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Angaben in Prospekten, Gebrauchsanweisungen und sonstigen Schriftstücken Dritter sind für Stopp Dienstleistungen unverbindlich und nicht Inhalt der Beschaffenheitsvereinbarung, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes von Stopp Dienstleistungen schriftlich bestätigt worden ist. Jegliche Beratung durch Stopp Dienstleistungen ist unverbindlich und begründet – ausgenommen im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – keinerlei Haftung von Stopp Dienstleistungen.

5. Für alle von Stopp Dienstleistungen vorgeführten und zur Probe für einen bestimmten Zeitraum überlassenen Produkte übernimmt der Kunde die volle Haftung bei Beschädigung und Abhandenkommen. Bei starker Verschmutzung oder Abnutzung oder sonstigem Wertverlust, ist Stopp Dienstleistungen berechtigt diese in vollem Umfang zu berechnen.

6. Von Stopp Dienstleistungen genannte Lieferzeiten sind unverbindlich. Soweit von Stopp Dienstleistungen Lieferzusagen mit festen Terminen gegeben werden, wird hierdurch kein Fixgeschäft begründet. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen durch Stopp Dienstleistungen berechtigt den Kunden nicht, von dem Vertrag zurückzutreten. In Fällen von Streik, Aussperrungen, Krieg, höherer Gewalt oder sonstiger von Stopp Dienstleistungen nicht zu vertretender Behinderung ist Stopp Dienstleistungen berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise nachträglich abzulehnen oder hinauszuschieben und/oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus Nachlieferungs- oder Schadenersatzansprüche des Kunden entstehen. Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung bleibt vorbehalten. Für verzögerte, unterbliebene oder nicht vertragsgerechte Lieferungen, die von unserm Vorlieferanten verursacht sind, haben wir nicht einzustehen, soweit Stopp Dienstleistungen kein eigenes Verschulden trifft. Über derartige Hindernisse informieren wir den Auftraggeber unverzüglich. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten ist Stopp Dienstleistungen berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhung eingetretene Kostensteigerung für Material, Herstellung, Montage, Personal, Lieferung oder ähnliches in entsprechendem Umfang an den Auftraggeber weiterzugeben. Stopp Dienstleistungen ist, soweit nicht anders schriftlich vereinbart worden ist, jederzeit berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und zu fakturieren. Stopp Dienstleistungen haftet nicht für irgendwelche Transportschäden. Bei Versendungskauf müssen Schäden vor Abnahme der Sendung auf Versandpapieren dokumentiert werden. Beim Versendungskauf bleibt es dem Kunden unbenommen, für die Ware eine Transportversicherung abzuschließen. Stopp Dienstleistungen ist zu irgend gearteten Transportversicherungen nicht verpflichtet. Die Ware ist ordnungsgemäß ausgeliefert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen ab Lieferdatum schriftlich unter genauer Angabe der Gründe widerspricht

7. Der Käufer hat die Kaufsache unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Die Kaufsache gilt als genehmigt, wenn eine Mangelrüge nicht binnen einer Frist von 7 Tagen nach Zugang der Lieferung bzw. bei solchen Mängeln, die im Rahmen einer sorgfältigen unverzüglichen Untersuchung nicht feststellbar sind, nicht unverzüglich nach deren Feststellung und innerhalb der Gewährleistungsfrist bei Stopp Dienstleistungen eingeht. Stopp Dienstleistungen übernimmt keinerlei Gewähr für Schäden, die aus unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln, Austauschwerkstoffen oder ungeeigneten Untergründen herrühren. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verkauf neuer Sachen, Teile und Leistungen hierfür ein Jahr, beginnend jeweils mit der Übergabe bzw. Tag der Beendigung der Leistung. Bei Verkauf gebrauchter Sachen und Teile ist jegliche Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Bei Sachmängeln oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften kann Stopp Dienstleistungen nach seiner Wahl verlangen, dass die mangelhafte Kaufsache zur Umarbeitung oder zum Austausch mit anschließender Rücksendung an Stopp Dienstleistungen geschickt wird oder der Käufer das mangelhafte Produkt bereit hält und die Umarbeitung oder der Austausch dort durch Stopp Dienstleistungen oder von Stopp Dienstleistungen beauftragter Personen vorgenommen wird. Die zur Nachbesserung oder zum Austausch erforderlichen Aufwendungen werden von Stopp Dienstleistungen getragen; dies gilt jedoch nicht für erhöhte Aufwendungen die entstehen können. Falls Stopp Dienstleistungen zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage ist oder dies auch nach wiederholter Fristsetzung aus von Stopp Dienstleistungen zu vertretenden Gründen nicht durchführt oder für den Fall, dass aus sonstigen Gründen die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

8. Schadenersatzansprüche des Bestellers – gleich aus welchem Rechtsgrund-bestehen nur, – wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszweckes gefährdeten Weise verursacht worden ist oder – wenn Stopp Dienstleistungen bezüglich der Kaufsache eine Eigenschaft schriftlich zugesichert oder eine Beschaffenheit schriftlich garantiert hat oder – wenn ein Schaden aus Verletzung entstanden ist oder – wenn ein Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Stopp Dienstleistungen beruht. Haftet Stopp Dienstleistungen für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Höhe der Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Stopp Dienstleistungen haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Handlungen, wie auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern, Erfüllungshilfen oder sonstigen Beauftragten von Stopp Dienstleistungen. Die Abtretung von Schadens- und Gewährleistungsansprüchen durch die Kunden ist unzulässig.

9. Sämtliche Warenlieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, Saldenvorbehalt sowie verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen, auch solche, die erst nach Lieferung entstehen, Eigentum von Stopp Dienstleistungen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf den neu geschaffenen Gegenstand; der Käufer überträgt schon jetzt sein Eigentum an den neu hergestellten Gegenständen an Stopp Dienstleistungen und verwahrt diese mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für Stopp Dienstleistungen. Der Käufer ist verpflichtet, jede Pfändung oder Verpfändung oder sonstige Beeinträchtigungen der Rechte von Stopp Dienstleistungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Veräußert der Käufer Ware von Stopp Dienstleistungen, ganz gleich in welchem Zustand, so tritt er bis zur völligen Tilgung aller Forderungen von Stopp Dienstleistungen schon hiermit im Voraus seine eigenen Rechte, die ihm aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer entstehen, mit allen Nebenrechten an Stopp Dienstleistungen ab. Auf Verlangen von Stopp Dienstleistungen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Abnehmer anzuzeigen und Stopp Dienstleistungen zur Geltendmachung ihrer Rechte gegenüber dem Abnehmer die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln und ihn auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat er auf eigene Kosten durchzuführen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist Stopp Dienstleistungen berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen, ggfls. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen und die Kaufsache freihändig zu verwerten. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Stopp Dienstleistungen liegt -soweit nicht anders lautendes ausdrücklich bei der Ausübung der Rechte erklärt wird- kein Rücktritt von dem Vertrag.

10. Sämtliche Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Alle Preise verstehen sich rein netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Zölle ab Lager. Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind unzulässig. Ist Skonto vereinbart gilt mangels besonderer Vereinbarung als Beginn der Skontofrist das Rechnungsdatum. Die Skontofrist ist eingehalten, wenn die geschuldete Summe vollständig spätestens am letzten Tag der Skontofrist auf dem Konto von Stopp Dienstleistungen eingegangen ist. Bei Zahlungsverzug hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe von 12% mindestens jedoch in Höhe der gesetzlichen Zinssatzes gemäß § 288 BGB zu ersetzen.

Stopp Dienstleistungen behält sich das Recht vor jederzeit Preise zu erhöhen. Gegenüber Forderungen von Stopp Dienstleistungen sind Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Kunden rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche zustehen oder Gegenansprüche unbestritten oder von Stopp Dienstleistungen schriftlich anerkannt worden sind. Bei Neukunden oder vorangegangenen Zielüberschreitungen bzw. Zahlungsschwierigkeiten, oder sonstigen Unregelmäßigkeiten behalten wir uns Lieferung gegen Vorauskasse vor.

11. Stopp Dienstleistungen ist berechtigt, für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von EURO 5,00 in Rechnung zu stellen. Im Falle des Zahlungsverzuges werden darüber hinaus jegliche Forderungen von Stopp Dienstleistungen gegenüber dem Kunden zur sofortigen Zahlung fällig, auch soweit diese im Einzelnen gestundet oder aufgrund anderweitiger Fälligkeitsvereinbarung noch nicht fällig waren. Wird die Kaufsache nach Versendung oder Anzeige der Versandbereitschaft von dem Käufer nicht abgenommen, so gehen alle zusätzlich entstehenden Kosten zu Lasten des Käufers. Bei vorübergehender Abnahmeverweigerung wird unbeschadet der Forderung höherer nachgewiesener Kosten pro angefangenen Kalendermonat der Lagerung 0,5% des Rechnungsbetrages für Lagerkosten in Rechnung gestellt.

Stopp Dienstleistungen ist berechtigt aber nicht verpflichtet, dem Kunden eine Abnahmefrist zu setzen, nach deren erfolglosem Ablauf Stopp Dienstleistungen berechtigt ist unter Forderung von Schadenersatz von dem Vertrag zurückzutreten. Nimmt der Käufer die Kaufsache endgültig nicht ab oder tritt Stopp Dienstleistungen nach erfolgloser Fristsetzung für die Abnahme vom Kaufvertrag zurück, so ist Stopp Dienstleistungen berechtigt, von dem Käufer als pauschalen Kosten und Schadenersatz 15% des Rechnungswarenwertes zu fordern.

Rücksendungen müssen postalisch frei sein und werden von Stopp Dienstleistungen nur nach vorheriger Genehmigung angenommen. Rücksendungen der Warenlieferung müssen innerhalb von 14 Tagen erfolgen, nach diesem Zeitraum verfällt das Rücksenderecht. Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Alle Warenrücksendungen müssen im Originalkarton erfolgen und unterliegen einer 15%-igen Wiedereinlagerungsgebühr. Soweit im Vorstehenden pauschalierter Schadenersatz geregelt ist, bleibt dem Käufer die Möglichkeit des Nachweises erhalten, dass Stopp Dienstleistungen kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist

12. Bei Reparaturaufträgen gelten die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß.

13. Für alle Verpflichtungen aus den Verträgen mit Stopp Dienstleistungen wird als Erfüllungsort der Sitz Stopp Dienstleistungen vereinbart. Die rechtlichen Beziehungen zwischen Stopp Dienstleistungen und den Käufern richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Vertragsbeziehungen ist für Vollkaufleute Potsdam. Bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer vorstehender Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen im Übrigen unberührt, die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.

Stand: September 2019